13.11.2013

Verwaltungsgericht Münster erklärt das Bewertungssystem für Zulassung zum Masterstudiengang für unzulässig

Nach einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Münster, war das Vergabeverfahren für Master-Studienplätze im Bereich Betriebswirtschaftslehre an der Westfälischen Wilhelm-Universität Münster rechtswidrig. Das VG Münster verpflichtete die Universität im Wege einer einstweiligen Anordnung dazu, frei weitere Bewerber zum Wintersemester 2013/2014 vorläufig zum Masterstudiengang Betriebswirtschaftslehre (BWL) zuzulassen.

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