19.04.2007

OLG Celle: Eintrittspflicht der Rechtsschutzversicherung für Klagen auf Hochschulzulassung im Wege sog. Kapazitätsklageverfahren

Das Oberlandesgericht Celle hat entschieden, dass ein Studienplatzbewerber einen Anspruch auf Deckungsschutz gegen seinen Rechtsschutzversicherer für Klagen gegen bis zu zehn Hochschulen hat, wenn er geltend macht, dass die Hochschulen ihre tatsächlich vorhandenen Kapazitäten nicht hinreichend ausgeschöpft hätten. Oberlandesgericht Celle entschieden.

Das Urteil können Sie hier nachlesen.