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Wie funktioniert eine Studienplatzklage?

Zwei Wege für das Einklagen von Studienplätzen 

Man lässt gerichtlich prüfen, ob „offiziell“ zu wenige Studienplätze von einer Hochschule angeboten werden:

Der Begriff „Studienplatzklage“ klingt auf den ersten Blick verwirrend, aber die dahinterstehende Bedeutung ist recht simpel. Es geht garnicht darum, sofort rechtlich gegen die Ablehnung eines Studienplatzes vorzugehen. Was stattdessen passiert, ist, dass in einem eiligen Gerichtsverfahren geprüft wird, ob die Universität genug Studienplätze vergeben hat. Falls sich herausstellt, dass die Anzahl der Plätze nicht ausreichend war, könnte eine zusätzliche Zuteilung von Studienplätzen erfolgen. Um es konkret zu machen: Man reicht im Rahmen eines beschleunigten Gerichtsverfahrens einen Antrag bei einem speziellen Verwaltungsgericht ein. In diesem Antrag bittet man darum, einen Platz zu bekommen, obwohl formell keine Kapazitäten mehr frei sind. Das basiert auf dem Argument, dass die Universität bei der Verteilung der Studienplätze einen Fehler gemacht hat. Im Volksmund wird dieses beschleunigte Gerichtsverfahren oft als „Studienplatzklage“ bezeichnet.

Man greift das Auswahlverfahren an:

Wenn die Studienplatzvergabe nicht nur nach Noten erfolgt, können Klagen Fehler im Auswahlprozess anprangern, vor allem bei individuellen Eignungstests. Wir kennen den Status quo an Hochschulen. Mit über 20 Jahren Klageerfahrung, Lehrtätigkeit und Beratungshintergrund kennen wir die richtige Strategie für die richtige Universität. 

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