29.09.2011
VG Gelsenkirchen: Für Studienbewerber sind mehr als sechs Jahre Wartezeit für die Zulassung zum Medizinstudium unzumutbar
Grundsätzlich sei es zwar bei der Vergabe von Medizinstudienplätzen nicht zu beanstanden, dass in erster Linie auf die Abiturnote abgestellt wird; dennoch müssten auch diejenigen Bewerber, die eine schlechtere Note im Abitur hätten zumindest eine realistische Chance auf eine Zulassung haben. So entschied das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen.
Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, Beschluss vom 29.09.2011
– 6 L 941/11; 6 L 929/11; 6 L 940/11 und 6 L 942/11 –