20.12.2011

Der Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin hat den Verfassungsbeschwerden zweier Bewerberinnen um einen Studienplatz für den Bachelor- Studiengang Psychologie an der Humboldt-Universität zu Berlin stattgegeben. 

Beschränkung der Zulassung zum Hochschulstudium darf nur ausnahmsweise für einzelne Studiengänge erfolgen.

Im zugrunde liegenden Klagefall wandten sich die Beschwerdeführerinnen mit ihren Verfassungsbeschwerden gegen die vorläufige Nichtzulassung zum Hochschulstudium außerhalb der von der Universität festgesetzten Zulassungszahl im Studiengang „Bachelor of Science Psychologie“, zum Wintersemester 2009/2010.

Der Verfassungsgerichtshof weist Sache zur erneuten Verhandlung zurück zum Oberverwaltungsgerichtshof.

Im Kern rügt der Verfassungsgerichtshof die Verletzung des verfassungsrechtlich geschützten Hochschulzulassungsanspruchs.

Urteil hier lesen.