15.05.2018

Durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts (BVG) im Dezember 2017 muss für das Medizinstudium das Auswahlverfahren neu geordnet werden. Die Länder haben sich nun auf erste Eckpunkte dazu geeinigt.

Das Motto lautet: Mehr Talent, weniger Wartelisten.

Bis zum 13.09.2018, an dem eine Sitzung der Kulturminister stattfindet, soll der Hochschulausschuss einen ersten Entwurf für einen Staatsvertrag der Kultusministerkonferenz vorlegen.

Die Quoten für Wartezeit sollen dabei wegfallen. Bisher hat diese Wartezeitquote 20 % der Studienplätze für Abiturienten ohne Spitzennoten vorgehalten. Diese konnten auf einen Studienplatz warten. Die Wartezeit lag bis zu 15 Semestern – das BVG hielt vier Jahre für noch Verfassungskonform.

Noch ist unklar, wie nach dem neuen Staatsvertrag mit den unzähligen Bewerbern umgegangen werden soll, die aktuell noch auf den Wartelisten stehen. Hier wird es eine Übergangslösung geben, deren Ausformung jedoch erst noch gefunden werden muss.

Beibehalten werden soll einen Mindestquote von 20 % für die besten Abiturnoten. Des Weiteren sollen zusätzliche Kriterien berücksichtigt werden. Darunter eine sogenannte Talentquote; diese soll die Wartezeitquote ersetzen. Durch die Talentquote soll Bewerbern die Chance ihre Eignung zu einem Medizinstudium nachzuweisen, obwohl ihr Abtiurdurchschnitt eigentlich nicht für eine Zulassung zum Medizinstudium ausreicht. Dies kann z.B. über berufliche Vorerfahrungen im medizinischen Bereich oder über strukturierte, standardisierte Testverfahren umgesetzt werden.