AKTUELLE INFORMATIONEN

Kein Verstoß gegen Bundesrecht: Vergabe von Studienplätzen außerhalb der festgesetzten Kapazität nach innerkapazitären Auswahlkriterien

Insbesondere im Bereich der Studienplatzklagen bedarf es einigen Begründungsaufwandes, um das Bundesverwaltungsgericht von der Verfassungswidrigkeit von einer Norm zu überzeugen.

Täuschung durch Abgabe weitgehend übereinstimmender Arbeiten in juristischer Prüfung

Er verwies auf eine weitgehende Übereinstimmung der Ausführungen und Zitierweisen sowie die Identität ungewöhnlicher Konstruktionen und fehlerhafter Ausführungen und erläuterte diese.

Krankheitsbedingte Prüfungsunfähigkeit nach Abschluss der zweiten juristischer Staatsprüfung

Der Kläger wendete ein, dass von einem psychisch kranken Menschen, der sich in stationärer Behandlung befinde, nicht zumutbar erwartet werden könne, dass er einen Prüfungsrücktritt erkläre.

Fortsetzungsfeststellungsklage gegen erledigte Überweisung in eine parallele Klasse ist unzulässig

Hätte die Schülerin konkrete Tatsachen zum Fortgang ihrer schulischen und/oder beruflichen Laufbahn vorgetragen, wäre die Klage unter Umständen erfolgreich gewesen.

Relevanz von Abiturnote und Wartezeit für Studienplatzvergabe im Studiengang Humanmedizin

Zum Wintersemester 2011/12 bewarb sie sich wiederholt bei der Stiftung für Hochschulzulassung, um die Zulassung zum Studium der Humanmedizin im ersten Fachsemester.

Innerkapazitärer Zulassungsantrag ist keine Voraussetzung für die Teilhabe an der Vergabe außerkapazitärer Studienplätze

Die Antragsteller begehren die Zulassung zum Studium des Faches Humanmedizin im 5. Fachsemester an der Universität der Antragsgegnerin.

Grundschule muss vorrangig die Grundschüler des eigenen Schulbezirks aufnehmen

Der Beschluss zeigt, dass die Hürden zum Besuch einer Schule außerhalb des eigenen Schulbezirks nicht ohne weiteres zu nehmen sind. Es müssen besondere Voraussetzungen erfüllt werden, die die Ausnahme von der Regel rechtfertigen.

Eignungsnachweis für Zulassung zum Master-Studium

Der Beschluss zeigt, dass die sonst meist vernachlässigten Nachkommastellen einer Abschlussnote über die Zukunft einer akademischen Laufbahn entscheiden können. Denn mangels Ermessen der Hochschule blieb der Zugang zum Masterstudiengang vorliegend verwehrt, auch wenn die Zugangsvoraussetzung um nur 0,1 Notenpunkte verfehlt wurde.

Zur rechtzeitigen Abgabe einer Aufsichtsarbeit in der Zweiten Juristischen Staatsprüfung

VGH Baden-Württemberg: Nach Erledigung des Rechtsstreits in der Hauptsache wird das Verfahren eingestellt und das Urteil des VG Stuttgart, wonach der Kläger nicht die Sanktionsnote ungenügend (0 Punkte) hätte erhalten dürfen, wird für unwirksam erklärt (Beschluss vom 22.05.2007, Aktenzeichen: 9 …

Zum Vertrauensschutz bei Inkrafttreten einer Rechtsänderung bei Hochschulzulassung

OVG Saarlouis: Normkontrollantrag einer Rechtsänderung, mit der die Beteiligung an der Vergabe außerkapazitärer Studienplätze von einer innerkapazitären Bewerbung für den betreffenden Studienort abhängig gemacht wird und die bereits für das laufende Bewerbungsverfahren gelten soll, ist wegen Verletzung des Vertrauensschutzes der …

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Kein Verstoß gegen Bundesrecht: Vergabe von Studienplätzen außerhalb der festgesetzten Kapazität nach innerkapazitären Auswahlkriterien

Insbesondere im Bereich der Studienplatzklagen bedarf es einigen Begründungsaufwandes, um das Bundesverwaltungsgericht von der Verfassungswidrigkeit von einer Norm zu überzeugen.

Täuschung durch Abgabe weitgehend übereinstimmender Arbeiten in juristischer Prüfung

Er verwies auf eine weitgehende Übereinstimmung der Ausführungen und Zitierweisen sowie die Identität ungewöhnlicher Konstruktionen und fehlerhafter Ausführungen und erläuterte diese.

Krankheitsbedingte Prüfungsunfähigkeit nach Abschluss der zweiten juristischer Staatsprüfung

Der Kläger wendete ein, dass von einem psychisch kranken Menschen, der sich in stationärer Behandlung befinde, nicht zumutbar erwartet werden könne, dass er einen Prüfungsrücktritt erkläre.

Fortsetzungsfeststellungsklage gegen erledigte Überweisung in eine parallele Klasse ist unzulässig

Hätte die Schülerin konkrete Tatsachen zum Fortgang ihrer schulischen und/oder beruflichen Laufbahn vorgetragen, wäre die Klage unter Umständen erfolgreich gewesen.