Impressum

Kontakt: kanzlei@anwalt.info
Stand: 10.08.2008

Unsere Anschrift lautet:

KORTE Rechtsanwälte Rechtsgelehrte Partnerschaft
Unter den Linden 12
10117 Berlin

Tel.: 030-226 79 226
Fax: 030-226 79 661

Ansprechpartner: Prof. Dr. Niels Korte

Rechtsanwaltskammer Berlin:Littenstr.9,
10179 Berlin, Telefon: (030) 306931-0,
Telefax : (030) 30693199, e-mail: info@rak-berlin.de

Die maßgeblichen berufsrechtlichen Regelungen sind:
- Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO)*
- Berufsordnung (BORA)*
- Fachanwaltsordnung (FAO)*
- Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)*
- “Standesregelung der Rechtsanwälte in der Europäischen Gemeinschaft”*
(internationaler Rechtsverkehr)

* im Wortlaut unter www.brak.de (Rubrik “Informationspflichten gemäß § 6 TDG”)

AKTUELLE INFORMATIONEN

Kein Verstoß gegen Bundesrecht: Vergabe von Studienplätzen außerhalb der festgesetzten Kapazität nach innerkapazitären Auswahlkriterien

Insbesondere im Bereich der Studienplatzklagen bedarf es einigen Begründungsaufwandes, um das Bundesverwaltungsgericht von der Verfassungswidrigkeit von einer Norm zu überzeugen.

Täuschung durch Abgabe weitgehend übereinstimmender Arbeiten in juristischer Prüfung

Er verwies auf eine weitgehende Übereinstimmung der Ausführungen und Zitierweisen sowie die Identität ungewöhnlicher Konstruktionen und fehlerhafter Ausführungen und erläuterte diese.

Krankheitsbedingte Prüfungsunfähigkeit nach Abschluss der zweiten juristischer Staatsprüfung

Der Kläger wendete ein, dass von einem psychisch kranken Menschen, der sich in stationärer Behandlung befinde, nicht zumutbar erwartet werden könne, dass er einen Prüfungsrücktritt erkläre.

Fortsetzungsfeststellungsklage gegen erledigte Überweisung in eine parallele Klasse ist unzulässig

Hätte die Schülerin konkrete Tatsachen zum Fortgang ihrer schulischen und/oder beruflichen Laufbahn vorgetragen, wäre die Klage unter Umständen erfolgreich gewesen.