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Herzlich Willkommen bei Korte Rechtsanwälte − Ihre Kanzlei für die Studienplatzklage

Rechtsanwalt Prof. Dr. Niels Korte Rechtsanwalt
Prof. Dr. Niels Korte

Sollte Ihr Numerus Clausus für eine direkte Zulassung im Wunschstudiengang nicht ausreichen, beraten wir Sie über das Verfahren auf   "Zulassung außerhalb der festgesetzten Kapazität" − auch Studienplatzklage genannt. Sie erhalten bei uns ebenfalls Hilfe, wenn Sie einen Schulplatz oder Abitur einklagen wollen. Als Rechtsanwaltskanzlei mit langjähriger Erfahrung im Bereich des Verwaltungsrechts bieten wir Ihnen kompetente anwaltliche Hilfe zu allen Fragen des Hochschulrechts und des Schulrechts. Sollten Sie beispielsweise eine Exmatrikulation wegen endgültig nicht bestandener Prüfungsleistungen erhalten haben, führen wir für Sie die Verfahren gegen die Hochschule.

Der Schwerpunkt unserer anwaltlichen Tätigkeit im Schul- und Hochschulrecht liegt bei der Kapazitätsklage (Studienplatz einklagen).

Durch unsere langjährige Erfahrung im Bereich des Hochschulrechts konnten wir bereits zahlreiche Mandanten mittels Uni Klage in das begehrte Studium einklagen. Gerade in den beliebten von der ZVS vergebenen Studiengängen wie Humanmedizin, Zahnmedizin oder Tiermedizin muss rechtzeitig die für den jeweiligen Mandanten aussichtsreichste Strategie verfolgt werden, um das Einklagen des Medizinstudiums (Medizinstudium Klage) erfolgreich zu gestalten. Da Prof. Dr. Korte selbst an einer Berliner Hochschule lehrt, kennt er die verwaltungsrechtlichen und organisatorischen Abläufe der Universitäten aus erster Hand.

Da bei der Studienplatzklage Fristen eingehalten werden müssen, empfiehlt es sich, bereits vor Erhalt des Ablehnungsbescheides mit uns in Kontakt zu treten.

Nähere Informationen zur Studienplatzklage finden Sie hier: Studienplatzklagen

Selbstverständlich steht Ihnen unser Anwaltsteam auch in anderen Rechtsgebieten kompetent zur Verfügung. Wir können bundesweit für Sie tätig werden und sind rund um die Uhr kostenlos für Sie erreichbar (24h / 7 Tage) 0800 / 226 79 226.

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