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Alle Deutschen haben das Recht, Beruf, Arbeitsplatz und Ausbildungsstätte frei zu wählen.

Die Studienplatzklage, auch Kapazitätsverfahren genannt, ist Ihre Chance, trotz Ablehnung durch die Universität das Studium Ihrer Wahl aufzunehmen.

Artikel 12 Absatz 1 des Grundgesetzes

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2003

Erste Studienplatzklage in 2003

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20

Rechtsanwalt seit über 20 Jahren

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10000

viele Zehntausend Studienplatzverfahren