Auswahlverfahren für Medizinstudium wird neu geordnet
15.05.2018 Durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts (BVG) im Dezember 2017 muss für das Medizinstudium das Auswahlverfahren neu geordnet werden. Die Länder haben sich nun auf erste Eckpunkte dazu geeinigt. Das Motto lautet: Mehr Talent, weniger Wartelisten. Bis zum 13.09.2018, an dem eine Sitzung der Kulturminister stattfindet, soll der Hochschulausschuss einen ersten Entwurf für einen Staatsvertrag
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