Mit welchen Kosten ist zu rechnen?

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Gerne rufen wir Sie auch für eine kostenlose erste Beratung zurück.

 

    

„Es gibt nur eins was auf Dauer teurer ist als Bildung: keine Bildung.“
John F. Kennedy

Die anwaltliche Erstberatung würde Hanna nach der gesetzlichen Gebührenordnung, nach Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) maximal 190 EUR kosten. Rechtsanwalt Korte berät sie aber im telefonischen oder persönlichen Erstgespräch völlig kostenlos. Dies gibt Hanna Klarheit über ihre Chancen und Handlungsalternativen.

Werden wir dann für Hanna anwaltlich tätig, rechnen wir exakt nach tatsächlich angefallenem Sachverhalt ab. Von Pauschalhonoraren raten wir Hanna ab – denn die können teuer werden; oftmals kann schon mit sehr wenig Kostenaufwand viel erreicht werden. Wieviel Kosten dabei voraussichtlich anfallen werden, hängt vor allem von Anzahl und Auswahl der verklagten Hochschulen und vom Verlauf des Verfahrens ab. Im Gespräch mit dem Rechtsanwalt wird vorab geklärt, mit welchen Kosten ungefähr zu rechnen ist, und ob ein Teil der Kosten auch durch eine Rechtschutzversicherung oder die staatliche Prozesskostenhilfe getragen werden kann.

Hanna weiß diese Kostentransparenz zu schätzen. Je nach vorgeschlagenem Weg, kommunizieren wir vorher die möglichen Kosten und wägen zusammen das Vorgehen mit Hanna ab.