Das Verwaltungsrecht regelt die Beziehungen zwischen der öffentlichen Verwaltung und dem Bürger. Dabei kann die Verwaltung dem Bürger in vielen verschiedenen Formen und in vielen verschiedenen Bereichen gegenübertreten. So gibt es Ordnungsbehörden, die für die Gefahrenabwehr zuständig sind, aber auch Krankenhäuser, Versorgungsbetriebe und Bauämter zählen zur öffentlichen Verwaltung. Hier kann es erforderlich sein, Ansprüche gegenüber Behörden geltend zu machen und durchzusetzen, aber auch unrechtmäßiges Verhalten der Verwaltung gegenüber den Bürgern zu verhindern bzw. rückgängig zu machen.
Unsere Kanzlei berät und betreut Sie, wenn Sie anwaltliche Hilfe gegenüber Behörden benötigen und rechtliche Schritte erforderlich sind.

