Vergütung

Allgemeine Informationen

Voranfragen allgemeiner Natur und Kostenanfragen können Sie jederzeit per Telefon, E-mail oder Fax an uns richten – unverbindlich und kostenlos. Konkrete rechtliche Fragen können wir jedoch ohne vorherige ausdrückliche Begründung eines Mandatsverhältnisses nicht beantworten.

Mündliche oder schriftliche Auskünfte außerhalb eines bestehenden Mandatsverhältnisses sind unverbindlich und begründen keine Haftung. Wenn Sie konkrete rechtliche Fragen haben, sich aber noch im Unklaren darüber sind, ob ein weiteres Vorgehen überhaupt sinnvoll ist, können Sie die Vertretung auf ein erstes Beratungsgespräch beschränken.

Ist ein ordentliches Mandatsverhältnis begründet worden, erfolgt die Abrechnung unserer Anwaltskosten nach dem RVG oder im Einzelfall auch durch eine schriftliche Vergütungsvereinbarung.

AKTUELLE INFORMATIONEN

Kein Verstoß gegen Bundesrecht: Vergabe von Studienplätzen außerhalb der festgesetzten Kapazität nach innerkapazitären Auswahlkriterien

Insbesondere im Bereich der Studienplatzklagen bedarf es einigen Begründungsaufwandes, um das Bundesverwaltungsgericht von der Verfassungswidrigkeit von einer Norm zu überzeugen.

Täuschung durch Abgabe weitgehend übereinstimmender Arbeiten in juristischer Prüfung

Er verwies auf eine weitgehende Übereinstimmung der Ausführungen und Zitierweisen sowie die Identität ungewöhnlicher Konstruktionen und fehlerhafter Ausführungen und erläuterte diese.

Krankheitsbedingte Prüfungsunfähigkeit nach Abschluss der zweiten juristischer Staatsprüfung

Der Kläger wendete ein, dass von einem psychisch kranken Menschen, der sich in stationärer Behandlung befinde, nicht zumutbar erwartet werden könne, dass er einen Prüfungsrücktritt erkläre.

Fortsetzungsfeststellungsklage gegen erledigte Überweisung in eine parallele Klasse ist unzulässig

Hätte die Schülerin konkrete Tatsachen zum Fortgang ihrer schulischen und/oder beruflichen Laufbahn vorgetragen, wäre die Klage unter Umständen erfolgreich gewesen.