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Vergütung

Allgemeine Informationen

Voranfragen allgemeiner Natur und Kostenanfragen können Sie jederzeit per Telefon, E-mail oder Fax an uns richten - unverbindlich und kostenlos. Konkrete rechtliche Fragen können wir jedoch ohne vorherige ausdrückliche Begründung eines Mandatsverhältnisses nicht beantworten.

Mündliche oder schriftliche Auskünfte außerhalb eines bestehenden Mandatsverhältnisses sind unverbindlich und begründen keine Haftung. Wenn Sie konkrete rechtliche Fragen haben, sich aber noch im Unklaren darüber sind, ob ein weiteres Vorgehen überhaupt sinnvoll ist, können Sie die Vertretung auf ein erstes Beratungsgespräch beschränken.

Ist ein ordentliches Mandatsverhältnis begründet worden, erfolgt die Abrechnung unserer Anwaltskosten nach dem RVG oder im Einzelfall auch durch eine schriftliche Vergütungsvereinbarung.

Achtung: Fristablauf
Sommersemester 2009!

Bitte beachten Sie, dass für das Sommersemester 2009 bereits am 15. Januar 2009 erste Fristen ablaufen ...
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Klagevoraussetzungen in
ZVS-Studiengängen für die Universität Hamburg

Im Zulassungsrechtsstreit um einen Studienplatz außerhalb der festgesetzten Kapazität fehlt der ...
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Chancen einer Studienplatzklage

Im Gegensatz zu den "normalen" Auswahlverfahren der Hochschulen oder der ZVS kommt es bei den ...
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Nun auch Zweitfach für Lehramt einklagbar!

Die Einführung der Bachelor- Masterstudiengänge brachte viele Erneuerungen und Probleme mit sich ...
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Achtung: Fristablauf für Wintersemester 2008/09 beachten!

Bitte beachten Sie, dass für das Wintersemester 2008/09 Fristen ablaufen, welche für eine mögliche ...
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Was genau ist eine Studienplatzklage?

Das Grundgesetz der Bundesrepublik garantiert jedem deutschen Staatsbürger das Recht, einem Beruf seiner Wahl ...
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Was behandelt das Schulrecht?

Wenn es um Streitigkeiten mit Schulen geht, sind viele Eltern wenig wehrhaft. ...
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