Vergütung
Allgemeine Informationen
Voranfragen allgemeiner Natur und Kostenanfragen können Sie jederzeit per Telefon, E-mail oder Fax an uns richten - unverbindlich und kostenlos. Konkrete rechtliche Fragen können wir jedoch ohne vorherige ausdrückliche Begründung eines Mandatsverhältnisses nicht beantworten.
Mündliche oder schriftliche Auskünfte außerhalb eines bestehenden Mandatsverhältnisses sind unverbindlich und begründen keine Haftung. Wenn Sie konkrete rechtliche Fragen haben, sich aber noch im Unklaren darüber sind, ob ein weiteres Vorgehen überhaupt sinnvoll ist, können Sie die Vertretung auf ein erstes Beratungsgespräch beschränken.
Ist ein ordentliches Mandatsverhältnis begründet worden, erfolgt die Abrechnung unserer Anwaltskosten nach dem RVG oder im Einzelfall auch durch eine schriftliche Vergütungsvereinbarung.
Bitte beachten Sie, dass für das Sommersemester 2010 Fristen ablaufen ...
» weiter...
Studienplatzverfahren können auch schon vor Erhalt des Ablehnungsbescheides und mit wenigen Ausnahmen auch ohne vorherige Bewerbung an der jeweiligen Universität begonnen werden....
» weiter...
Der Tagespiegel hat mit Prof. Korte ein Interview zur Studienplatzklage durchgeführt...
» weiter...
Im Zulassungsrechtsstreit um einen Studienplatz außerhalb der festgesetzten Kapazität fehlt der ...
» weiter...
Im Gegensatz zu den "normalen" Auswahlverfahren der Hochschulen oder der ZVS kommt es bei den ...
» weiter...
Die Einführung der Bachelor- Masterstudiengänge brachte viele Erneuerungen und Probleme mit sich ...
» weiter...
Bitte beachten Sie, dass für das Wintersemester 2008/09 Fristen ablaufen, welche für eine mögliche ...
» weiter...
Das Grundgesetz der Bundesrepublik garantiert jedem deutschen Staatsbürger das Recht, einem Beruf seiner Wahl ...
» weiter...
Wenn es um Streitigkeiten mit Schulen geht, sind viele Eltern wenig wehrhaft. ...
» weiter...
» Übersicht