Studienplatzklage

Das Grundgesetz der Bundesrepublik garantiert jedem deutschen Staatsbürger das Recht, einem Beruf seiner Wahl nachzugehen. Dieses Recht schließt auch ein, zu einem Wunschstudium der eignen Wahl zugelassen zu werden. Es würde sich um eine Einschränkung dieses verfassungsrechtlich verbürgten Anspruches handeln, wenn Hochschulen die Zahl der Studienplätze und der Zulassungen unbegründet begrenzen.

Im Zuge der Studienplatzklage können Sie gerichtlich überprüfen lassen, ob die Hochschule alle Mittel genutzt hat, um Sie in den von Ihnen gewünschten Studiengang zuzulassen. Die Zahl der Studienplätze einer Universität richtet sich nach verschiedenen Faktoren und muss in jedem Semester neu berechnet werden. In der überwiegenden Zahl der Fälle hat die Studienplatzklage sehr gute Erfolgsaussichten. Ein Gericht stellt fest, dass mehr Studienplätze an der verklagten Universität vorhanden sind, als vergeben wurden und verpflichtet diese, die freien Plätze zu verteilen.

Wir führen Hochschulzulassungsverfahren (Studienplatzklage) durch gegen eine oder mehrere Universitäten und Fachhochschulen, insbesondere bei den bundesweiten hochschulstart (ehemals ZVS) Studiengängen Humanmedizin, Zahnmedizin, Pharmazie und Tiermedizin sowie in bundesweit sämtlichen Studiengängen mit beschränkter Zulassung.

Seit 1998 betreuen wir, die Kanzlei Korte Rechtsanwälte, bundesweit zahlreiche Mandate erfolgreich in Verfahren jedes Studiengangs mit Numerus Clausus (NC) gegen eine oder mehrere Hochschulen. Wir bieten Ihnen anwaltliche Hilfe zu allen Fragen des Hochschulrechts – vom Numerus Clausus (NC), über Exmatrikulationen und die Zulassung außerhalb der festgesetzten Kapazität (Studienplatzklage) bis hin zum “Quereinstieg”. Wir beraten Sie bereits vor Erhalt des Ablehnungsbescheides und betreuen Sie bis zu einer gerichtlichen Entscheidung. (Weiterführende Informationen finden Sie unter dem Punkt Hochschulrecht.)

Wir sind bundesweit für Sie tätig. Wir beraten Sie rund um die Uhr und sieben Tage in der Woche. Sie erreichen uns unter der kostenfreien 24-Stunden-Hotline

0800 – 226 79 226

über unser Kontaktformular und in unserer Kanzlei Unter den Linden 12. Die Kanzlei liegt in unmittelbarer Nähe zur Humboldt-Universität. Wir nehmen unverzüglich Kontakt mit Ihnen auf! Wir, die Rechtsanwälte der Kanzlei Korte, setzen uns für Sie mit unserer ganzen Erfahrung und mit allem Nachdruck für einen Studienplatz in Ihrem Wunschstudiengang ein.

Studienfächer im Detail

 

AKTUELLE INFORMATIONEN

Kein Verstoß gegen Bundesrecht: Vergabe von Studienplätzen außerhalb der festgesetzten Kapazität nach innerkapazitären Auswahlkriterien

Insbesondere im Bereich der Studienplatzklagen bedarf es einigen Begründungsaufwandes, um das Bundesverwaltungsgericht von der Verfassungswidrigkeit von einer Norm zu überzeugen.

Täuschung durch Abgabe weitgehend übereinstimmender Arbeiten in juristischer Prüfung

Er verwies auf eine weitgehende Übereinstimmung der Ausführungen und Zitierweisen sowie die Identität ungewöhnlicher Konstruktionen und fehlerhafter Ausführungen und erläuterte diese.

Krankheitsbedingte Prüfungsunfähigkeit nach Abschluss der zweiten juristischer Staatsprüfung

Der Kläger wendete ein, dass von einem psychisch kranken Menschen, der sich in stationärer Behandlung befinde, nicht zumutbar erwartet werden könne, dass er einen Prüfungsrücktritt erkläre.

Fortsetzungsfeststellungsklage gegen erledigte Überweisung in eine parallele Klasse ist unzulässig

Hätte die Schülerin konkrete Tatsachen zum Fortgang ihrer schulischen und/oder beruflichen Laufbahn vorgetragen, wäre die Klage unter Umständen erfolgreich gewesen.