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Studienplatzklagen (Hochschulzulassungsrecht)

Das Grundgesetz der Bundesrepublik garantiert jedem deutschen Staatsbürger das Recht, einem Beruf seiner Wahl nachzugehen. Dieses Recht schließt auch ein, zu einem Wunschstudium der eignen Wahl zugelassen zu werden. Es würde sich um eine Einschränkung dieses verfassungsrechtlich verbürgten Anspruches handeln, wenn Hochschulen die Zahl der Studienplätze und der Zulassungen unbegründet begrenzen.

Sie können gerichtlich überprüfen lassen, ob die Hochschule alle Mittel genutzt hat, um Sie in den von Ihnen gewünschten Studiengang zuzulassen. Die Zahl der Studienplätze einer Universität richtet sich nach verschiedenen Faktoren und muss in jedem Semester neu berechnet werden. In der überwiegenden Zahl der Fälle hat diese Klage sehr gute Erfolgsaussichten. Ein Gericht stellt fest, dass mehr Studienplätze an der verklagten Universität vorhanden sind, als vergeben wurden und verpflichtet diese, die freien Plätze zu verteilen.

Wir führen Hochschulzulassungsverfahren (Studienplatzklagen) durch gegen eine oder mehrere Universitäten und Fachhochschulen, insbesondere bei den bundesweiten ZVS-Studiengängen Humanmedizin, Zahnmedizin, Pharmazie, Psychologie und Tiermedizin sowie in bundesweit sämtlichen Studiengängen mit beschränkter Zulassung.

Seit 1998 betreuen wir, die Kanzlei Korte Rechtsanwälte, bundesweit zahlreiche Mandate erfolgreich in Verfahren jedes Studiengangs mit Numerus Clausus (NC) gegen eine oder mehrere Hochschulen. Wir bieten Ihnen anwaltliche Hilfe zu allen Fragen des Hochschulrechts - vom Numerus Clausus (NC), über Exmatrikulationen und die Zulassung außerhalb der festgesetzten Kapazität bis hin zum "Quereinstieg". Wir beraten Sie bereits vor Erhalt des Ablehnungsbescheides und betreuen Sie bis zu einer gerichtlichen Entscheidung. (Weiterführende Informationen finden Sie unter dem Punkt Hochschulrecht.)

Wir sind bundesweit für Sie tätig. Wir beraten Sie rund um die Uhr und sieben Tage in der Woche. Sie erreichen uns unter der kostenfreien 24-Stunden-Hotline

0800 - 226 79 226

über unser Kontaktformular und in unserer Kanzlei Unter den Linden 12. Die Kanzlei liegt in unmittelbarer Nähe zur Humboldt-Universität. Wir nehmen unverzüglich Kontakt mit Ihnen auf! Wir, die Rechtsanwälte der Kanzlei Korte, setzen uns für Sie mit unserer ganzen Erfahrung und mit allem Nachdruck für einen Studienplatz in Ihrem Wunschstudiengang ein.

Achtung: Fristablauf
Sommersemester 2010!

Bitte beachten Sie, dass für das Sommersemester 2010 Fristen ablaufen ...
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Rechtzeitige Beauftragung zur Studienplatzklage!

Studienplatzverfahren können auch schon vor Erhalt des Ablehnungsbescheides und mit wenigen Ausnahmen auch ohne vorherige Bewerbung an der jeweiligen Universität begonnen werden....
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Interview im Tagesspiegel
mit Prof. Niels Korte
zur Studienplatzklage

Der Tagespiegel hat mit Prof. Korte ein Interview zur Studienplatzklage durchgeführt...
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Klagevoraussetzungen in
ZVS-Studiengängen für die Universität Hamburg

Im Zulassungsrechtsstreit um einen Studienplatz außerhalb der festgesetzten Kapazität fehlt der ...
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Chancen einer Studienplatzklage

Im Gegensatz zu den "normalen" Auswahlverfahren der Hochschulen oder der ZVS kommt es bei den ...
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Nun auch Zweitfach für Lehramt einklagbar!

Die Einführung der Bachelor- Masterstudiengänge brachte viele Erneuerungen und Probleme mit sich ...
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Achtung: Fristablauf für Wintersemester 2008/09 beachten!

Bitte beachten Sie, dass für das Wintersemester 2008/09 Fristen ablaufen, welche für eine mögliche ...
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Was genau ist eine Studienplatzklage?

Das Grundgesetz der Bundesrepublik garantiert jedem deutschen Staatsbürger das Recht, einem Beruf seiner Wahl ...
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Was behandelt das Schulrecht?

Wenn es um Streitigkeiten mit Schulen geht, sind viele Eltern wenig wehrhaft. ...
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