Studienplatzklage Psychologie

Allgemeine Studiengangsbeschreibung

Die Psychologie befasst sich als empirische Wissenschaft mit dem Erleben und Verhalten des Menschen. Sie beschreibt und erklärt alle damit im Zusammenhang stehenden inneren und äußeren Bedingungen und Ursachen.

Der Aufbau des Psychologiestudiums ist an den verschiedenen Universitäten zwar unterschiedlich, folgt im Kern aber der Rahmenprüfungsordnung der Deutschen Gesellschaft für Psychologie. Hauptsschwerpunkte des Studiums bilden die Fächer Arbeits- und Organisationspsychologie, Psychotherapie, klinische Psychologie und pädagogische Psychologie.

Bis auf die Universitäten Kiel und Greifswald haben bereits alle deutschen Hochschulen auf das Bachelor- und Master-Sytem umgestellt. Die Regelstudienzeit für einen Bachelor beträgt 6 Semester und für einen Master 3-4 Semester.

Allgemeine Einführung: Studienplatzklage

Die Studienplätze werden von den Hochschulen grundsätzlich nach den Kriterien Abiturnote und Wartezeit vergeben. Hinzu kommen noch weitere universitätsspezifische Kriterien, wie z.B. die Abiturnote in dem für das jeweilige Studienfach maßgeblichen Hauptfach. Weiterhin muss berücksichtigt werden, dass einige Hochschulen beliebter sind als andere und daher die Anzahl der Bewerber sehr variieren kann. Dies wirkt sich auf den universitätsinternen Numerus Clausus (NC) aus, weshalb die Wartezeiten an beliebteren Universitäten in der Regel länger ausfallen.

Sollte Ihre Abiturdurchschnittsnote nicht den NC Ihres angestrebten Studienfaches erreichen und möchten Sie nicht auf den Studienplatz an Ihrer Wunschuniversität warten oder auf eine andere Universität ausweichen, sollten Sie eine Studienplatzklage in Betracht ziehen.

Artikel 12 des Grundgesetzes gewährt jedem Deutschen das Recht, seine Ausbildungsstätte frei zu wählen. Auf dieser Grundlage können Sie mithilfe einer Studienplatzklage gerichtlich überprüfen lassen, ob die jeweilige Universität ihre Kapazitäten ausgeschöpft hat, also ob sie alle zur Verfügung stehenden Studienplätze angeboten hat. Sollte dies nicht der Fall sein, verpflichtet das zuständige Verwaltungsgericht die Universität, weitere Studienplätze zur Verfügung zu stellen. Diese werden dann unter den Klägern verteilt.

Studienplatzklage im Fach Psychologie

Das Studienfach Psychologie zählt neben Humanmedizin und Zahnmedizin zu den begehrtesten Studiengängen in Deutschland. Daher ist die Anzahl der Studienbewerber auch entsprechend hoch und es gibt deutlich mehr Studienbewerber als zur Verfügung stehende Studienplätze.

Der NC lag im vergangenen Wintersemester 2011/2012 beispielsweise an der FU Berlin bei 1,2 und an der Universität München bei 1,3.

Um lange Wartezeiten für einen Studienplatz Ihrer Wunschuniversität zu vermeiden, kann die Studienplatzklage hilfreich sein, auch wenn Sie den jeweiligen NC nicht erreichen. Hierbei sollten Sie nicht erst auf die Absage der Universität warten, sondern können bereits vorher tätig werden. Die Chancen einer Studienplatzklage im Fach Psychologie sind in der Regel sehr gut, da es hier deutlich weniger Antragssteller gibt als in den medizinischen Studiengängen.

Sollte Ihr Numerus Clausus für einen Studienplatz voraussichtlich nicht ausreichen, empfiehlt es sich, bereits vor Erhalt des Ablehnungsbescheides mit uns in Kontakt zu treten. Denn für Ihren Erfolg ist es wichtig, sich rechtzeitig zu informieren und vor allem relevante Fristen einzuhalten.

Wir beraten Sie bundesweit rund um die Uhr und sieben Tage in der Woche. Sie erreichen uns unter der kostenfreien 24-Stunden-Hotline

0800 – 226 79 226,

über unser Kontaktformular sowie in unserer Kanzlei Unter den Linden 12. Wir nehmen unverzüglich Kontakt mit Ihnen auf! Wir, die Rechtsanwälte der Kanzlei Korte, setzen uns für Sie mit unserer ganzen Erfahrung und mit allem Nachdruck für einen Studienplatz in Ihrem Wunschstudiengang ein.

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