Studienplatzklage Pharmazie

Studiengangsbeschreibung

Der Abschluss des Pharmaziestudiums ist Voraussetzung, um in Deutschland als Apotheker tätig sein zu dürfen. Es befasst sich mit der Beschaffenheit, Wirkung, Herstellung, Prüfung, Entwicklung und Abgabe von Arzneimitteln sowohl für die Apotheken als auch für die Industrie. Hauptsschwerpunkte des Studiums liegen in den Fächern Chemie, Physik und Biologie mit einem Bezug zur Medizin.

Die Regelstudienzeit von Pharmazie beträgt neun Semester und es gibt einen theoretischen Teil an der Universität und einen praktischen Teil in der Industrie oder einer Apotheke. Die Besonderheit bei diesem Studium besteht darin, dass es sich nicht um einen Bachelor- oder Masterstudium handelt, sondern um ein Studium, dessen erfolgreiches Bestehen drei Staatsexamina voraussetzt. Pharmazie kann derzeit an 22 Hochschulen in Deutschland studiert werden.

Allgemeine Einführung: Studienplatzklage

Die Studienplätze werden von den Hochschulen oder der Stiftung für Hochschulzulassung grundsätzlich nach den Kriterien Abiturnote und Wartezeit vergeben. Hinzu kommen noch weitere universitätsspezifische Kriterien, wie z.B. die Abiturnote in dem für das jeweilige Studienfach maßgeblichen Hauptfach. Weiterhin muss berücksichtigt werden, dass einige Hochschulen beliebter sind als andere und daher die Anzahl der Bewerber sehr stark auseinander gehen. Dies wirkt sich auf den universitätsinternen Numerus Clausus (NC) aus, weshalb die Wartezeiten an beliebteren Universitäten in der Regel länger ausfallen.

Sollte Ihre Abiturdurchschnittsnote nicht den NC Ihres angestrebten Studienfaches erreichen und möchten Sie nicht auf den Studienplatz an Ihrer Wunschuniversität warten oder auf eine andere Universität ausweichen, sollten Sie eine Studienplatzklage in Betracht ziehen.

Artikel 12 des Grundgesetzes gewährt jedem Deutschen das Recht, seine Ausbildungsstätte frei zu wählen. Auf dieser Grundlage können Sie mithilfe einer Studienplatzklage gerichtlich überprüfen lassen, ob die jeweilige Universität ihre Kapazitäten ausgeschöpft hat, also ob sie alle zur Verfügung stehenden Studienplätze angeboten hat. Sollte dies nicht der Fall sein, verpflichtet das zuständige Verwaltungsgericht die Universität, weitere Studienplätze zur Verfügung zu stellen. Diese werden dann unter den Klägern verteilt.

Studienplatzklage im Fach Pharmazie

Das Studium der Pharmazie ist zulassungsbeschränkt und die Vergabe der Studienplätze erfolgt zentral durch die Stiftung für Hochschulzulassung. Zwar liegt der NC im Vergleich zu den Studiengängen Humanmedizin und Zahnmedizin vergleichsweise niedrig, jedoch mit mindestens 2,2 bei einem in Sachsen erworbenen Abitur doch noch sehr hoch. Ohne ein sehr gutes Abitur kann es also schwer werden, hier einen Studienplatz zu erhalten. Wer zuvor eine Berufsausbildung zu einem pharmazeutischen Ausbildungsberuf abgeschlossen hat, wird bei der Bewerbung um einen Studienplatz für Pharmazie in der Regel im Rahmen des Auswahlverfahren der Hochschulen begünstigt.

Die Anzahl der Studienbewerber in diesem Fach steigt zwar nur langsam, aber dennoch konstant an. Dies führt dazu, dass immer mehr Studienbewerber keinen Studienplatz in ihrem Wunschstudium Pharmazie erhalten.

Mithilfe einer Studienplatzklage können Sie einen Studienplatz erhalten, auch wenn Sie den jeweiligen NC nicht erreichen.

Sollte Ihr Numerus Clausus für einen Studienplatz in Pharmazie eventuell nicht ausreichen, dann empfiehlt es sich, bereits vor Erhalt des Ablehnungsbescheides mit uns in Kontakt zu treten. Denn für Ihren Erfolg ist es wichtig, sich rechtzeitig zu informieren und vor allem relevante Fristen einzuhalten. Diese laufen teilweise bereits vor Erhalt des Ablehnungsbescheids ab.

Wir beraten Sie bundesweit rund um die Uhr und sieben Tage in der Woche. Sie erreichen uns unter der kostenfreien 24-Stunden-Hotline

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Wir, die Rechtsanwälte der Kanzlei Korte, setzen uns für Sie mit unserer ganzen Erfahrung und mit allem Nachdruck für einen Studienplatz in Ihrem Wunschstudiengang ein.

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