Jetzt Informationen zum Studienplatz einklagen einholen!
Das Kapazitätsverfahren kann schon vor Erhalt des Ablehnungsbescheides, häufig auch ohne vorherige Bewerbung im begehrten Studienfach, begonnen werden. In einigen Bundesländer ist sogar ein Tätig werden vor Bescheidung der Hochschulen erforderlich. Spätestens mit Erhalt des Ablehnungsbescheides sollten Sie sich schnellstmöglich an uns wenden, so dass wir rechtzeitig mit den notwendigen Maßnahmen beginnen können.
Für weitere Informationen stehen wir Ihnen kostenfrei unter 0800 / 226 79 226 (24h / 7 Tage) oder per E-Mail an kanzlei@anwalt.info zur Verfügung.

