Studienplatzklage im Wintersemester 2012/13

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Das Kapazitätsverfahren kann schon vor Erhalt des Ablehnungsbescheides, häufig auch ohne vorherige Bewerbung im begehrten Studienfach, begonnen werden. In einigen Bundesländer ist sogar ein Tätig werden vor Bescheidung der Hochschulen erforderlich. Spätestens mit Erhalt des Ablehnungsbescheides sollten Sie sich schnellstmöglich an uns wenden, so dass wir rechtzeitig mit den notwendigen Maßnahmen beginnen können.

Für weitere Informationen stehen wir Ihnen kostenfrei unter 0800 / 226 79 226 (24h / 7 Tage) oder per E-Mail an kanzlei@anwalt.info zur Verfügung.

AKTUELLE INFORMATIONEN

Kein Verstoß gegen Bundesrecht: Vergabe von Studienplätzen außerhalb der festgesetzten Kapazität nach innerkapazitären Auswahlkriterien

Insbesondere im Bereich der Studienplatzklagen bedarf es einigen Begründungsaufwandes, um das Bundesverwaltungsgericht von der Verfassungswidrigkeit von einer Norm zu überzeugen.

Täuschung durch Abgabe weitgehend übereinstimmender Arbeiten in juristischer Prüfung

Er verwies auf eine weitgehende Übereinstimmung der Ausführungen und Zitierweisen sowie die Identität ungewöhnlicher Konstruktionen und fehlerhafter Ausführungen und erläuterte diese.

Krankheitsbedingte Prüfungsunfähigkeit nach Abschluss der zweiten juristischer Staatsprüfung

Der Kläger wendete ein, dass von einem psychisch kranken Menschen, der sich in stationärer Behandlung befinde, nicht zumutbar erwartet werden könne, dass er einen Prüfungsrücktritt erkläre.

Fortsetzungsfeststellungsklage gegen erledigte Überweisung in eine parallele Klasse ist unzulässig

Hätte die Schülerin konkrete Tatsachen zum Fortgang ihrer schulischen und/oder beruflichen Laufbahn vorgetragen, wäre die Klage unter Umständen erfolgreich gewesen.