Strafrecht

Der Beschuldigte kann sich in jeder Lage des Verfahrens des Beistands eines Verteidigers bedienen (§ 137 Abs. 1 Satz 1 Strafprozessordnung).

Dies ist eines der grundlegendsten Prinzipien des Strafverfahrens. Dieses Recht kann und sollte bereits während des polizeilichen Ermittlungsverfahrens in Anspruch genommen werden, da zum einen der Verteidiger sich bereits mit dem Fall umfassend vertraut machen kann und zum anderen Rechte des Beschuldigten bereits zu diesem Zeitpunkt ohne anwaltliche Unterstützung gefährdet sein können.

Unsere Kanzlei besitzt langjährige Erfahrungen auf dem Gebiet des Strafrechts. Wir vertreten Ihre Rechte zu jedem Zeitpunkt des Verfahrens und gewährleisten Ihnen eine angemessene Verteidigung.

AKTUELLE INFORMATIONEN

Kein Verstoß gegen Bundesrecht: Vergabe von Studienplätzen außerhalb der festgesetzten Kapazität nach innerkapazitären Auswahlkriterien

Insbesondere im Bereich der Studienplatzklagen bedarf es einigen Begründungsaufwandes, um das Bundesverwaltungsgericht von der Verfassungswidrigkeit von einer Norm zu überzeugen.

Täuschung durch Abgabe weitgehend übereinstimmender Arbeiten in juristischer Prüfung

Er verwies auf eine weitgehende Übereinstimmung der Ausführungen und Zitierweisen sowie die Identität ungewöhnlicher Konstruktionen und fehlerhafter Ausführungen und erläuterte diese.

Krankheitsbedingte Prüfungsunfähigkeit nach Abschluss der zweiten juristischer Staatsprüfung

Der Kläger wendete ein, dass von einem psychisch kranken Menschen, der sich in stationärer Behandlung befinde, nicht zumutbar erwartet werden könne, dass er einen Prüfungsrücktritt erkläre.

Fortsetzungsfeststellungsklage gegen erledigte Überweisung in eine parallele Klasse ist unzulässig

Hätte die Schülerin konkrete Tatsachen zum Fortgang ihrer schulischen und/oder beruflichen Laufbahn vorgetragen, wäre die Klage unter Umständen erfolgreich gewesen.