Schulrecht

Wenn es um Streitigkeiten mit Schulen geht, sind viele Eltern wenig wehrhaft. Lehrerworte und Entscheidungen haben in Deutschland für viele Eltern immer noch den Duktus der Verbindlichkeit und Unfehlbarkeit. Lehrer begründen ihre Entscheidungen als pädagogisch sinnvoll, schießen aber über die Grenzen des Schulrechts bewusst oder unbewusst hinaus. Kinder werden vom Schulbesuch zurückgestellt, Schüler werden nicht in die nächste Klasse versetzt oder Ihnen wird der Zugang zum Gymnasium (Schulformempfehlung bzw. Bildungsempfehlung) verweigert. Ein Lehrerkollegium greift zu übertriebenen Disziplinarmaßnahmen (Schulverweis), auch wenn diese rechtlich nicht zu rechtfertigen sind. Die Rechte der Schüler und ihre Eltern sind im Schulrecht festgeschrieben.

Seit 1998 betreuen wir, die Kanzlei Korte Rechtsanwälte, bundesweit zahlreiche Mandate erfolgreich bei Zurückstellungen vom Schulbesuch, Ansprüchen auf einen Schulplatz, Zuweisungen zu Sonderschulen bzw. Förderschulen, Schulformempfehlungen bzw. Bildungsempfehlungen, schulischen Ordnungsmaßnahmen, Nichtversetzungen, Schulformwechsel, Abiturprüfungen und im Privatschulrecht.

Wir sind bundesweit für Sie tätig. Wir beraten Sie rund um die Uhr und sieben Tage in der Woche. Sie erreichen uns unter der kostenfreien 24-Stunden-Hotline

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AKTUELLE INFORMATIONEN

Kein Verstoß gegen Bundesrecht: Vergabe von Studienplätzen außerhalb der festgesetzten Kapazität nach innerkapazitären Auswahlkriterien

Insbesondere im Bereich der Studienplatzklagen bedarf es einigen Begründungsaufwandes, um das Bundesverwaltungsgericht von der Verfassungswidrigkeit von einer Norm zu überzeugen.

Täuschung durch Abgabe weitgehend übereinstimmender Arbeiten in juristischer Prüfung

Er verwies auf eine weitgehende Übereinstimmung der Ausführungen und Zitierweisen sowie die Identität ungewöhnlicher Konstruktionen und fehlerhafter Ausführungen und erläuterte diese.

Krankheitsbedingte Prüfungsunfähigkeit nach Abschluss der zweiten juristischer Staatsprüfung

Der Kläger wendete ein, dass von einem psychisch kranken Menschen, der sich in stationärer Behandlung befinde, nicht zumutbar erwartet werden könne, dass er einen Prüfungsrücktritt erkläre.

Fortsetzungsfeststellungsklage gegen erledigte Überweisung in eine parallele Klasse ist unzulässig

Hätte die Schülerin konkrete Tatsachen zum Fortgang ihrer schulischen und/oder beruflichen Laufbahn vorgetragen, wäre die Klage unter Umständen erfolgreich gewesen.