Rechtzeitige Beauftragung zur Studienplatzklage!
Studienplatzverfahren können auch schon vor Erhalt des Ablehnungsbescheides und mit wenigen Ausnahmen auch ohne vorherige Bewerbung an der jeweiligen Universität begonnen werden. Spätestens mit Erhalt des Ablehnungsbescheides im August sollten Sie sich schnellstmöglich an uns wenden, um sich die Chancen und Kosten des Verfahrens sowie ggf. die Möglichkeit der Finanzierung durch eine Rechtsschutzversicherung kostenlos und unverbindlich erläutern zu lassen. Für genauere Informationen stehen wir Ihnen jederzeit (24h / 7 Tage) kostenfrei unter 0800 / 226 79 226 zur Verfügung!
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Das Kapazitätsverfahren kann schon vor Erhalt des Ablehnungsbescheides, häufig auch ohne vorherige Bewerbung im begehrten Studienfach...
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