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Rechtsschutzversicherung

Sind Sie rechtsschutzversichert, teilen Sie uns dies gleich bei der Kontaktaufnahme mit. Wenn Sie es wünschen, stellen wir bei der jeweiligen Rechtsschutzversicherung eine Deckungsanfrage und übernehmen die Korrespondenz.

Auch im Bereich des Hochschulrechts gibt es einige wenige Rechtsschutzversicherungen, die eine Studienplatzklage übernehmen.

Nach einem Urteil des Oberlandesgerichts Celle müssen Rechtsschutzversicherungen die Kosten für eine solche Klage tragen. Dies gilt allerdings nur für zehn Verfahren pro Semester, entschieden die Richter.

Genaueres teilen wir Ihnen gern bei einem persönlichen Gespräch mit.

Achtung: Fristablauf
Sommersemester 2009!

Bitte beachten Sie, dass für das Sommersemester 2009 bereits am 15. Januar 2009 erste Fristen ablaufen ...
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Klagevoraussetzungen in
ZVS-Studiengängen für die Universität Hamburg

Im Zulassungsrechtsstreit um einen Studienplatz außerhalb der festgesetzten Kapazität fehlt der ...
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Chancen einer Studienplatzklage

Im Gegensatz zu den "normalen" Auswahlverfahren der Hochschulen oder der ZVS kommt es bei den ...
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Nun auch Zweitfach für Lehramt einklagbar!

Die Einführung der Bachelor- Masterstudiengänge brachte viele Erneuerungen und Probleme mit sich ...
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Achtung: Fristablauf für Wintersemester 2008/09 beachten!

Bitte beachten Sie, dass für das Wintersemester 2008/09 Fristen ablaufen, welche für eine mögliche ...
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Was genau ist eine Studienplatzklage?

Das Grundgesetz der Bundesrepublik garantiert jedem deutschen Staatsbürger das Recht, einem Beruf seiner Wahl ...
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Was behandelt das Schulrecht?

Wenn es um Streitigkeiten mit Schulen geht, sind viele Eltern wenig wehrhaft. ...
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