Rechtsschutzversicherung
Sind Sie rechtsschutzversichert, teilen Sie uns dies gleich bei der Kontaktaufnahme mit. Wenn Sie es wünschen, stellen wir bei der jeweiligen Rechtsschutzversicherung eine Deckungsanfrage und übernehmen die Korrespondenz.
Auch im Bereich des Hochschulrechts gibt es einige wenige Rechtsschutzversicherungen, die eine Studienplatzklage übernehmen.
Nach einem Urteil des Oberlandesgerichts Celle müssen Rechtsschutzversicherungen die Kosten für eine solche Klage tragen. Dies gilt allerdings nur für zehn Verfahren pro Semester, entschieden die Richter.
Genaueres teilen wir Ihnen gern bei einem persönlichen Gespräch mit.
Bitte beachten Sie, dass für das Sommersemester 2010 Fristen ablaufen ...
» weiter...
Studienplatzverfahren können auch schon vor Erhalt des Ablehnungsbescheides und mit wenigen Ausnahmen auch ohne vorherige Bewerbung an der jeweiligen Universität begonnen werden....
» weiter...
Der Tagespiegel hat mit Prof. Korte ein Interview zur Studienplatzklage durchgeführt...
» weiter...
Im Zulassungsrechtsstreit um einen Studienplatz außerhalb der festgesetzten Kapazität fehlt der ...
» weiter...
Im Gegensatz zu den "normalen" Auswahlverfahren der Hochschulen oder der ZVS kommt es bei den ...
» weiter...
Die Einführung der Bachelor- Masterstudiengänge brachte viele Erneuerungen und Probleme mit sich ...
» weiter...
Bitte beachten Sie, dass für das Wintersemester 2008/09 Fristen ablaufen, welche für eine mögliche ...
» weiter...
Das Grundgesetz der Bundesrepublik garantiert jedem deutschen Staatsbürger das Recht, einem Beruf seiner Wahl ...
» weiter...
Wenn es um Streitigkeiten mit Schulen geht, sind viele Eltern wenig wehrhaft. ...
» weiter...
» Übersicht