Prüfungsrecht
Eine nicht bestandene Zwischenprüfung, Bachelorprüfung, Diplomprüfung oder Magisterprüfung bedeutet nicht, dass das Studium gescheitert ist und der Karrieretraum zerplatzt. In vielen Fällen lassen sich Formfehler und Prüfungswillkür im Prüfungsverlauf erfolgreich vor Gericht anfechten. Der Prüfungsinhalt kann nicht willkürlich vom Prüfer bestimmt werden, sondern muss sich an einem zuvor festgelegten Curriculum ausrichten. Bewertungssysteme müssen transparent und gerecht sein. Prüflinge können sich gegen befangene Prüfer wehren. Der Prüfling muss Lärm, unsachliche Bemerkungen oder sonstige Störungen nicht hinnehmen. Den Hochschulen ist für Prüfungen sehr streng vorgeschrieben, wer Mitglied einer Prüfungskommission sein darf. Multiple-Choice-Test mit einer absoluten Bestehensgrenze sind grundsätzlich rechtswidrig.
Im Prüfungsrecht empfiehlt es sich, frühzeitig einen Rechtsanwalt zu kontaktieren. Einige Fehler im Prüfungsverfahren lassen sich nicht mehr erfolgreich monieren, wenn die Hochschule das Prüfungsergebnis bekannt gegeben hat. Die Gerichte vermuten im Abwarten einen Verstoß gegen die Chancengleichheit, welche ein prüfungsrechtliches Gebot ist. Auch würde der Prüfling dadurch gegen seine Mitwirkungspflicht verstoßen. Betroffene können auch erhebliche Schadensersatzforderungen geltend machen, wenn Fehler der Prüfungsbehörden zu zeitlichen Verzögerungen des Studienabschlusses führen.
Seit 1998 betreuen wir, die Kanzlei Korte Rechtsanwälte, bundesweit zahlreiche Mandate erfolgreich im Hochschulrecht gegen Universitäten und Fachhochschulen. Wir bieten Ihnen anwaltliche Hilfe zu allen Fragen des Hochschulrechts. Wir beraten Sie bereits vor Erhalt des Prüfungsergebnisses und betreuen Sie bis zu einer gerichtlichen Entscheidung.
Wir sind bundesweit für Sie tätig. Wir beraten Sie rund um die Uhr und sieben Tage in der Woche. Sie erreichen uns unter der kostenfreien 24-Stunden-Hotline
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