Prozesskostenhilfe (PKH) kann einkommensschwachen Personen in Form von finanzieller Unterstützung zur Durchführung eines Gerichtsverfahrens gewährt werden.
Gern beraten wir Sie, ob Ihnen PKH zusteht, und unterstützen Sie bei der Einleitung der erforderlichen Verfahrensschritte.

