PKH
Prozesskostenhilfe (PKH) kann einkommensschwachen Personen in Form von finanzieller Unterstützung zur Durchführung eines Gerichtsverfahrens gewährt werden.
Gern beraten wir Sie, ob Ihnen PKH zusteht, und unterstützen Sie bei der Einleitung der erforderlichen Verfahrensschritte.
Bitte beachten Sie, dass für das Sommersemester 2009 bereits am 15. Januar 2009 erste Fristen ablaufen ...
» weiter...
Im Zulassungsrechtsstreit um einen Studienplatz außerhalb der festgesetzten Kapazität fehlt der ...
» weiter...
Im Gegensatz zu den "normalen" Auswahlverfahren der Hochschulen oder der ZVS kommt es bei den ...
» weiter...
Die Einführung der Bachelor- Masterstudiengänge brachte viele Erneuerungen und Probleme mit sich ...
» weiter...
Bitte beachten Sie, dass für das Wintersemester 2008/09 Fristen ablaufen, welche für eine mögliche ...
» weiter...
Das Grundgesetz der Bundesrepublik garantiert jedem deutschen Staatsbürger das Recht, einem Beruf seiner Wahl ...
» weiter...
Wenn es um Streitigkeiten mit Schulen geht, sind viele Eltern wenig wehrhaft. ...
» weiter...
» Übersicht