Philosophie

“Die Philosophie unserer Kanzlei unterscheidet uns stark von unseren Mitbewerbern: Sollten Sie – etwa im Rahmen einer unternehmerischen Tätigkeit – schon häufiger professionellen Rechtsrat in Anspruch genommen haben, so wird Ihnen wahrscheinlich das Gefühl bekannt sein, am Ende einer solchen Beratung vor allem umfassend über alle möglichen rechtlichen Risiken des konkreten Falles informiert worden zu sein – eventuell sind sogar Schwierigkeiten hinzugekommen, deren Existenz Sie vorher nicht einmal entfernt geahnt haben.

Wie geht es nun aber an diesem Punkt weiter?

Genau hier setzt unsere Beratung an: Unser Ziel ist es, Ihnen einen Weg aufzuzeigen, wie Sie Ihr Anliegen konstruktiv umsetzen. Dies bedeutet nicht, eventuell bestehende Risiken zu ignorieren. Ein wirklich effektiver Lösungsvorschlag beinhaltet natürlich ebenfalls eine Abwägung aller rechtlichen Risiken und das Aufzeigen der rechtlichen Grenzen eines Anliegens. Jedoch steht es für uns dabei stets im Zentrum unserer Dienstleistung, Sie Ihrem Ziel möglichst nahe zu bringen.

Natürlich bleibt es nicht immer bei einer rein beratenden Tätigkeit:

Nachdem wir gemeinsam die für Sie beste Strategie festgelegt haben – z.B. eine Verhandlung mit der Gegenseite oder auch eine gerichtliche Auseinandersetzung, nehmen wir gerne und mit großem Engagement Ihre Interessen wahr und vertreten Sie auf allen Ebenen.

Bei uns kommen Ihnen mehrere Faktoren besonders zugute:

Dank unserer modernen und schlagkräftigen Kanzleiorganisation, der umfassenden Nutzung neuer Medien sowie der Anbindung an alle wesentlichen Datenbanken sind wir für Sie immer auf dem neuesten Stand der Information und gewährleisten eine besonders zügige Bearbeitung Ihres Anliegens.

Der hohe wissenschaftliche und fachliche Anspruch, der unserer Arbeit zugrunde liegt, verspricht eine umfangreiche und differenzierte Würdigung auch sehr komplexer rechtlicher Fragestellungen.

Unsere Kanzlei befindet sich nicht nur räumlich in großer Nähe zu aktuellen Entwicklungen der Politik. Wir verfolgen permanent den politischen Entscheidungsfluss und beziehen daher auch den möglichen Einfluss aktueller oder zu erwartender Änderungen auf Ihr Anliegen mit ein.”

AKTUELLE INFORMATIONEN

Kein Verstoß gegen Bundesrecht: Vergabe von Studienplätzen außerhalb der festgesetzten Kapazität nach innerkapazitären Auswahlkriterien

Insbesondere im Bereich der Studienplatzklagen bedarf es einigen Begründungsaufwandes, um das Bundesverwaltungsgericht von der Verfassungswidrigkeit von einer Norm zu überzeugen.

Täuschung durch Abgabe weitgehend übereinstimmender Arbeiten in juristischer Prüfung

Er verwies auf eine weitgehende Übereinstimmung der Ausführungen und Zitierweisen sowie die Identität ungewöhnlicher Konstruktionen und fehlerhafter Ausführungen und erläuterte diese.

Krankheitsbedingte Prüfungsunfähigkeit nach Abschluss der zweiten juristischer Staatsprüfung

Der Kläger wendete ein, dass von einem psychisch kranken Menschen, der sich in stationärer Behandlung befinde, nicht zumutbar erwartet werden könne, dass er einen Prüfungsrücktritt erkläre.

Fortsetzungsfeststellungsklage gegen erledigte Überweisung in eine parallele Klasse ist unzulässig

Hätte die Schülerin konkrete Tatsachen zum Fortgang ihrer schulischen und/oder beruflichen Laufbahn vorgetragen, wäre die Klage unter Umständen erfolgreich gewesen.