Nun auch Zweitfach für Lehramt einklagbar!
Die Einführung der Bachelor- Masterstudiengänge brachte viele Erneuerungen und Probleme mit sich. Bisher war nach einer früheren Entscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin nur die Studienplatzklage im Kernfach möglich. Das Zweitfach konnte in der Folge nur aus dem noch vorhandenen Angebot gewählt werden und führte meist nicht zu der Wunschkombination des betroffenen Studenten. Doch es gibt Hoffnung, denn das Verwaltungsgericht Berlin hat in einem aktuellen Urteil (VG 30 A 102.08) Ende Juli dieses Jahres für einen Studenten der Humboldt Universität zu Berlin beschlossen, dass ein Anspruch auf Zugang zu einem selbstbestimmten Zweitfach im Bereich der Bachelorkombinationsstudiengänge mit Lehramtsoption besteht. Der Beschluss wird damit begründet, dass für einen Lehrer die Ausbildung in zwei Fächer nötig ist und im späteren Arbeitsalltag ebenfalls keine Unterscheidung zwischen Kern- und Nebenfach getroffen wird. Zusammenfassend eröffnet der Beschluss den Weg zum Wunschstudium im Bereich des Lehramts.
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