Was behandelt das Schulrecht?
Wenn es um Streitigkeiten mit Schulen geht, sind viele Eltern wenig wehrhaft. Lehrerworte und Entscheidungen haben in Deutschland für viele Eltern immer noch den Duktus der Verbindlichkeit und Unfehlbarkeit. Lehrer begründen ihre Entscheidungen als pädagogisch sinnvoll, schießen aber über die Grenzen des Schulrechts bewusst oder unbewusst hinaus. Kinder werden vom Schulbesuch zurückgestellt, Schüler werden nicht in die nächste Klasse versetzt oder Ihnen wird der Zugang zum Gymnasium (Schulformempfehlung bzw. Bildungsempfehlung) verweigert. Ein Lehrerkollegium greift zu übertriebenen Disziplinarmaßnahmen (Schulverweis), auch wenn diese rechtlich nicht zu rechtfertigen sind. Die Rechte der Schüler und ihre Eltern sind im Schulrecht festgeschrieben.
Seit 1998 betreuen wir, die Kanzlei Korte Rechtsanwälte, bundesweit zahlreiche Mandate erfolgreich bei Zurückstellungen vom Schulbesuch, Ansprüchen auf einen Schulplatz, Zuweisungen zur Sonderschulen bzw. Förderschulen, Schulformempfehlungen bzw. Bildungsempfehlungen, schulischen Ordnungsmaßnahmen, Nichtversetzungen, Schulformwechsel, Abiturprüfungen und im Privatschulrecht.
Wir sind bundesweit für Sie tätig. Wir beraten Sie rund um die Uhr und sieben Tage in der Woche. Sie erreichen uns unter der kostenfreien 24-Stunden-Hotline
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