Studienplatzklage im Sommersemester 2012
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Das Kapazitätsverfahren kann schon vor Erhalt des Ablehnungsbescheides, häufig auch ohne vorherige Bewerbung im begehrten Studienfach, begonnen werden. In einigen Bundesländer ist sogar ein Tätig werden vor Bescheidung der Hochschulen erforderlich. Spätestens mit Erhalt des Ablehnungsbescheides sollten Sie sich schnellstmöglich an uns wenden, so dass wir rechtzeitig mit den notwendigen Maßnahmen beginnen können.
Für weitere Informationen stehen wir Ihnen kostenfrei unter 0800 / 226 79 226 (24h / 7 Tage) oder per E-Mail an kanzlei@anwalt.info zur Verfügung.
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Die Antragstellerin bewarb sich bei der Universität Mainz für das Studium der Psychologie.
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Studienplatzverfahren können auch schon vor Erhalt des Ablehnungsbescheides und mit wenigen Ausnahmen auch ohne vorherige Bewerbung an der jeweiligen Universität begonnen werden....
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Aufgrund der Erkrankung eines Ersten Polizeihauptkommissars übertrug der Dienststellenleiter die Tätigkeit vertretungsweise einer Polizeihauptkommissarin ...
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