Quotenregelung für Medizinstudium in Belgien und Österreich
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat die Beschränkung für ausländische Studenten im Fach Medizin für gerechtfertigt erklärt. Diese EU-weite Entscheidung unterliegt jedoch der Auflage, dass eine Beschränkung nur dann zulässig sei, wenn ein potentieller Ärztemangel im Gesundheitssystem drohe. Die Befürchtung der Länder (Belgien, Österreich) basiert auf dem Szenario, dass die Studenten nach der medizinischen Ausbildung das Land wieder verlassen könnten und so die medizinische Versorgung gefährdet sei.
Ob dieser Aspekt jedoch in einem solch hohen Ausmaß gegeben sei, soll von nationalen Gerichten entschieden werden. Darüber hinaus werden über Alternativen nachgedacht, die möglicherweise weniger belastend sind. Dabei werden vor allem Anreizsysteme für die Gründung von Arztpraxen in Betracht gezogen. Anstoß für diese Diskussion, war eine Klage von zwei Studienbewerbern aus Frankreich, die sich im Jahr 2006 an einer belgischen Universität immatrikulieren wollten, da die Studiengebühren dort geringer sind als in Frankreich.
Der EuGH erklärt jedoch in seinem Urteil, dass ein gewisser Grad an Diskriminierung rechtmäßig sei. Auch in Österreich ist dieses Urteil auf großen Beifall gestoßen. Schon seit Jahren wird dort die Überflutung der Studienplätze für das Fach Medizin durch deutsche Bewerber bemängelt. Die angegeben Gründe für die Quotierung müssen jedoch von Zeit zu Zeit laut EuGH neu überdacht werden. Bis 2012 haben die beiden betroffenen Länder Zeit, eine ausführliche Begründung zu liefern, warum eine Nicht-Quotierung der Studienplatzvergabe für das Gesundheitswesen schädlich sei. Solange gilt jedoch der Status Quo. Mit den Argumenten, dass viele Studenten viel Geld Kosten und einen potentiellen Qualitätsverlust durch Lehrpersonalknappheit bedeuten, sind Österreich und Belgien nacheinander an den europäischen Gerichten gescheitert.


