Chancen einer Studienplatzklage
Im Gegensatz zu den "normalen" Auswahlverfahren der Hochschulen oder der ZVS kommt es bei den Studienplatzklagen in der Regel nicht auf die Person des Klägers an. Nur an wenigen Hochschulen helfen daher ein gutes Abitur oder eine einschlägige Berufsausbildung. Selbstverständlich müssen die Kläger eine Hochschulzugangsberechtigung sowie gegebenenfalls erforderliche Eignungsnachweise, wie beispielsweise Sprach- oder Sporttests vorweisen können.
Doch wie kann man seine Chancen auf einen Studienplatz erhöhen?
Grundsätzlich kann man sagen, dass die Chancen auf einen Studienplatz größer sind, je kleiner der Studiengang und je kleiner die Hochschule ist. Bei größeren Studiengängen wie etwa Human- oder Zahnmedizin erhöht man seiner Chancen dadurch, mehrere Hochschulen parallel zu verklagen.
Eine für Sie abgestimmte Auswahl der Universitäten ist von Ihrem Wunschstudiengang und Ihren persönliche Präferenzen abhängig. Zu der optimalen Auswahl und den sich daraus ergebenen Chancen beraten wir Sie gern in einem kostenfreien und unverbindlichen Telefongespräch oder gern im Rahmen eines Termins in unserer Kanzlei.


