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Hochschulrecht

Die Kanzlei Korte ist auf dem Gebiet des Hochschulrechts, insbesondere dem Hochschulzulassungsrecht einschließlich Numerus-Clausus-Verfahren und dem Prüfungsrecht seit Jahren erfolgreich tätig. Aber auch bei Fragen des allgemeinen Hochschulrechts wie z.B. bei einer Exmatrikulation, bei Fragen zu Studiengebühren oder bei Fragen rund um das Prüfungsrecht können Sie sich an uns wenden.

Hochschulzulassungsrecht

Das Hochschulzulassungsrecht betrifft all diejenigen rechtlichen Fragen, die den Zugang zum Studium an einer Hochschule betreffen. Interessant ist dieses Gebiet vor allem deswegen, weil sich in vielen Studiengängen regelmäßig wesentlich mehr Studienanfänger- Innen bewerben, als Plätze zur Verfügung stehen. Daher werden jedes Semester viele BewerberInnen abgelehnt. Die meisten nehmen daraufhin ein Studium an einem anderen Ort auf. Viele möchten und können aber aus persönlichen Gründen nur an einem bestimmten Ort studieren oder der gewünschte Studiengang wird nur an einem bestimmten Ort angeboten. Ihnen geht es um die Möglichkeit und Chance, sich ihren Studienplatz "einzuklagen".

Der "Quereinstieg"

Beim sogenannten "Quereinstieg" wird zunächst ein anderes Fach als das gewünschte studiert, in welchem jedoch Leistungsnachweise erworben werden können, die ebenfalls Voraussetzung für die gewünschte Studienrichtung sind. Sinnvoll ist diese Methode, wenn es keine Zulassungsbeschränkung für das höhere Fachsemester gibt. Neben weiteren Problemen, die mit dem "Quereinstieg" verbunden sind, kommt hinzu, dass man regelmäßig nur einmal und vor Ende des dritten Semesters den Studiengang wechseln darf, wenn man seinen Anspruch auf BAföG nicht verlieren will.

Zulassung über die ZVS

Erfolgt die Vergabe von Studienplätzen über die ZVS, sind die Erfolgsaussichten von Klagen gegen die ZVS relativ gering. Das Vergabeverfahren über die ZVS wurde aufgrund zahlreicher Gerichtsentscheidungen so ausgestaltet, dass eine Anfechtung eines Ablehnungsbescheides keine hinreichenden Erfolgsaussichten mehr bietet. Statt dessen ist es sinnvoll, nach erfolgter Ablehnung unmittelbar bei der Hochschule einen Studienplatz außerhalb der festgesetzten Kapazität zu beantragen. Bei diesem Antrag sind Fristen zu wahren.

Antrag auf Zulassung außerhalb der Kapazität

Das Bundesverfassungsgericht stellte in seiner Entscheidung vom 18.07.1972 klar, dass Hochschulen ihre vorhandenen Studienplatzkapazitäten erschöpfend ausnutzen müssen. Denn jeder Deutsche hat das grundrechtlich verbürgte Recht auf Zulassung zu Bildungseinrichtungen. Daher besteht die Möglichkeit eines gerichtlichen Vergabeverfahren für Studienplätze außerhalb der von den Hochschulen festgesetzten Höchstzahlen, die aufgrund einer verwaltungsgerichtlichen Kapazitätskontrolle freigesetzt werden. Im Rahmen dieser Klage wird festgestellt, ob die Hochschule ihre Kapazität voll ausgeschöpft hat oder ob noch Studienplätze offen sind. Diese werden dann gegebenenfalls unter den Antragstellern verteilt. Zudem kann und sollte ein Antrag auf einstweilige Anordnung beim Verwaltungsgericht gestellt werden. Dies ist ein Eilverfahren, welches es ermöglichen soll, die vorläufige Zulassung noch vor Semesterbeginn zu erhalten. Ob dieses Verfahren zum Erfolg, also zum Erhalt eines Studienplatzes führt, hängt davon ab, wie viele Studienplätze es in dem betreffenden Fach gibt, ob und wie viele nachberechnet werden, wie viele Personen einen Antrag auf Zulassung außerhalb der festgesetzten Kapazität gestellt haben und ob das Gericht dem Antragsteller einen Platz zuweist.

Die Betreuung

Wir wägen die Erfolgsaussichten im Einzelfall ab und beraten Sie über die Erfolgsaussichten eines Vorgehens gegen das Vergabeverfahren. Wir übernehmen für Sie die komplette Betreuung sämtlicher Antrags- und Klageverfahren. Hierbei profitieren Sie von unserer Erfahrung.

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