• Wichertstraße 45, 10439 Berlin
  • +49-30-22679226

Startseite

[vc_row full_width=“stretch_row“ enable_first_overlay=“true“ first_overlay_opacity=“100″ first_background_color=“#555555″][vc_column][rev_slider alias=“business-1″][/vc_column][/vc_row][vc_row full_width=“stretch_row“ first_background_type=“gradient“ first_background_gradient=“#71c490||#80e0d4||0;100||90||linear“ css=“.vc_custom_1496578543413{padding-top: 50px !important;padding-bottom: 50px !important;}“][vc_column][mpc_cubebox transition_duration=“500″ front_background_color=“#000a7c“ front_border_css=“border-radius:10px;“ side_background_type=“image“ side_background_image=“27216″ side_background_color=“#f3f3f3″ side_border_css=“border-color:#000a7c;border-style:solid;border-radius:10px;“][mpc_cubebox_side title=“Front“ tab_id=“1496596766-1″][vc_custom_heading text=“Kostenfrei anrufen und informieren – 0800 / 226 79 226″ font_container=“tag:h2|text_align:center|color:%23f4b761|line_height:1.4″ google_fonts=“font_family:Raleway%3A100%2C200%2C300%2Cregular%2C500%2C600%2C700%2C800%2C900″][/mpc_cubebox_side][mpc_cubebox_side title=“Side“ tab_id=“1496596766-4″][vc_row_inner css=“.vc_custom_1562181268809{margin-bottom: 35px !important;}“][vc_column_inner][mpc_callout layout=“style_8″ title_font_color=“#535353″ title_font_size=“22″ title_font_line_height=“1.25″ title_font_transform=“uppercase“ title_font_align=“left“ title=“Gerne rufen wir Sie auch für eine kostenlose erste Beratung zurück.“ title_margin_divider=“true“ title_margin_css=“margin-top:5px;margin-bottom:0px;“ content_width=“100″ content_font_color=“#000a7c“ content_font_size=“16″ content_font_line_height=“1.75″ content_font_align=“left“ content_margin_divider=“true“ content_margin_css=“margin-top:0px;margin-bottom:0px;“ icon=“eti eti_phone“ icon_color=“#000a7c“ icon_size=“70″ icon_padding_divider=“true“ icon_padding_css=“padding-right:40px;“ icon_margin_divider=“true“ icon_margin_css=“margin-top:-10px;“ padding_divider=“true“ padding_css=“padding-right:30px;padding-left:30px;“ mpc_button__disable=“true“ mpc_button__url=“url:%23|title:Link|“ mpc_button__font_color=“#f7f7f7″ mpc_button__font_size=“16″ mpc_button__font_transform=“uppercase“ mpc_button__title=“CHECK IT NOW“ mpc_button__background_color=“#75cdde“ mpc_button__border_css=“border-width:2px;border-color:#75cdde;border-style:solid;border-radius:0px;“ mpc_button__padding_divider=“true“ mpc_button__padding_css=“padding-top:12px;padding-right:30px;padding-bottom:12px;padding-left:30px;“ mpc_button__margin_divider=“true“ mpc_button__hover_font_color=“#75cdde“ mpc_button__hover_background_color=“#f7f7f7″ mpc_button__hover_background_effect=“expand-diagonal_left“ mpc_button__hover_background_offset=“100″ mpc_divider__width=“10″ mpc_divider__lines_color=“#f7f7f7″ mpc_divider__lines_weight=“2″ mpc_divider__margin_divider=“true“ mpc_divider__margin_css=“margin-bottom:-10px;“]

Fehler: Kontaktformular wurde nicht gefunden.

[/mpc_callout][/vc_column_inner][/vc_row_inner][/mpc_cubebox_side][/mpc_cubebox][/vc_column][/vc_row][vc_row css=“.vc_custom_1445352848107{margin-top: 75px !important;margin-bottom: 50px !important;}“][vc_column css=“.vc_custom_1449590317423{padding-top: 0px !important;}“][vc_custom_heading text=“Wir kennen Ihre Fragen bereits“ font_container=“tag:h2|font_size:30|text_align:center|color:%23000000″ google_fonts=“font_family:Open%20Sans%3A300%2C300italic%2Cregular%2Citalic%2C600%2C600italic%2C700%2C700italic%2C800%2C800italic|font_style:600%20bold%20regular%3A600%3Anormal“][mpc_divider width=“10″ lines_color=“#c34b4c“ lines_weight=“5″ margin_divider=“true“ margin_css=“margin-top:25px;margin-bottom:25px;“][/vc_column][/vc_row][vc_row css=“.vc_custom_1450435720353{margin-bottom: 0px !important;}“][vc_column animation_in_type=“transition.slideLeftBigIn“ animation_in_offset=“80″ animation_in_duration=“700″ animation_in_delay=“0″ offset=“vc_col-md-6″ css=“.vc_custom_1450435727531{margin-bottom: 75px !important;}“][vc_single_image image=“27639″ img_size=“full“][/vc_column][vc_column animation_in_type=“transition.slideRightIn“ animation_in_offset=“70″ animation_in_duration=“800″ animation_in_delay=“0″ offset=“vc_col-md-6″ css=“.vc_custom_1450435735267{margin-bottom: 75px !important;}“][mpc_accordion preset=“mpc_preset_5″ auto_close=“true“ auto_indent=““ opened=“2″ title_font_preset=“mpc_preset_5″ title_font_color=“#ffffff“ title_font_size=“16″ title_font_line_height=“1.5″ title_font_transform=“uppercase“ title_font_align=“left“ title_background_color=“#333333″ title_padding_divider=“true“ title_padding_css=“padding-top:7px;padding-right:10px;padding-bottom:7px;padding-left:10px;“ title_margin_divider=“true“ title_margin_css=“margin-top:0px;margin-right:0px;margin-bottom:10px;margin-left:0px;“ hover_title_color=“#ffffff“ hover_title_background_color=“#c34b4c“ content_font_preset=“mpc_preset_5″ content_font_color=“#777777″ content_font_size=“16″ content_font_line_height=“1.5″ content_font_align=“left“ content_padding_divider=“true“ content_padding_css=“padding-top:10px;padding-right:0px;padding-bottom:10px;padding-left:10px;“ content_margin_divider=“true“ content_margin_css=“margin-top:0px;margin-right:0px;margin-bottom:10px;margin-left:0px;“ border_css=“border-radius:0px;“ margin_divider=“true“ margin_css=“margin-top:0px;margin-right:0px;margin-bottom:0px;margin-left:0px;“ mpc_icon__transition=“slide-down“ mpc_icon__icon=“eti eti_plus“ mpc_icon__icon_color=“#ffffff“ mpc_icon__icon_size=“20″ mpc_icon__padding_divider=“true“ mpc_icon__hover_icon=“eti eti_minus-06″ mpc_icon__hover_icon_color=“#ffffff“][mpc_accordion_tab title=“Wie wichtig ist meine Abiturnote?“][vc_column_text]

Die Abiturnote ist für eine Klage mehr oder weniger unerheblich.

Artikel 12 Abs. 1 Grundgesetz hat lediglich die Hochschulreife (also das Abitur) als Voraussetzung für eine Studienplatzklage. Der Numerus Clausus für einige Studienfächer ist lediglich ein Verfahren, um eine begrenzte Anzahl von Plätzen an eine größere Anzahl von Bewerbern zu verteilen. Jedoch wird über den Klageweg oft genau diese begrenzte Zahl von Studienplätzen bezweifelt und deren Überprüfung erzwungen.

Ein Kläger muss lediglich die Qualifikationsvoraussetzung der jeweiligen Hochschule erfüllen; sei dies ein Abschluss oder ggfls. eine berufliche Qualifikation. Der erforderliche Abschluss ist zumeist das Abitur. Eine bestimmte Abiturnote ist nicht gefordert.

In den verschiedenen Bundesländern wird die Vergabe von zusätzlichen erklagten Studienplätzen unterschiedlich gehandhabt. Oft entscheiden Gerichte dann im Losverfahren; nicht selten jedoch werde dann für die zusätzlichen Studienplätze auch dieselben Kriterien zur Hilfe genommen, mit denen die regulären Studienplätze vergeben wurden. Dies ist dann oft doch die Abiturnote und die Wartesemester. Die Folge ist, bei einer „guten“ Abiturnote sieht unser Vorschlag für die Auswahl der zu verklagenden Universitäten in einigen Punkten anders aus als sonst. Hier empfehlen wir eine individuelle und kostenlose Beratung.[/vc_column_text][/mpc_accordion_tab][mpc_accordion_tab title=“Welche Erfolgsaussichten hat eine Studienplatzklage?“][vc_column_text css=“.vc_custom_1533714821308{margin-bottom: 0px !important;}“]Eine kurze Antwort lautet: Sehr gute. Das zeigt unser Erfolg der Vergangenheit.

Die Mehrheit aller unserer Klagen der letzten acht Jahre hatten eine erfolgreiche zeitnahe Immatrikulation zur Folge.

Ein nicht von uns beeinflussbarer Erfolgsparameter ist die Anzahl der „Mitkläger“; anders ausgedrückt: Wie viele andere Studenten, die ebenfalls abgelehnt wurden, haben ebenso eine Klage eingereicht.

Je höher diese Anzahl, desto höher die Wahrscheinlichkeit, dass auch beim Erfolg einer Klage am Ende das Losverfahren entscheidet, welcher der klagenden Studenten einen weiter geschaffenen Studienplatz zugesprochen bekommt.

Fakt ist: Seit Jahren klagen immer mehr Menschen ihren Studienplatz ein. Vor allem in sehr nachgefragten Studienfächern wie Human- und Zahnmedizin oder Psychologie.

Somit erhöht man mit mehreren Klagen an mehreren Hochschulen rein rechnerisch seine Chance, am Ende einen Studienplatz zu erhalten.

Aufgrund unserer langfristigen Erfahrung können wir zusammen mit Ihnen eine erfolgreiche Strategie erarbeiten, die Ihre Präferenzen am effizientesten berücksichtigt.

[/vc_column_text][/mpc_accordion_tab][mpc_accordion_tab title=“Welche Strategie sollte verfolgt werden?“][vc_column_text]Das hängt zunächst von der Strategie und von Ihrer konkreten Situation bzw. Ihren Zielen ab. Natürlich darf der Kostenfaktor für eine Klage nicht aus dem Auge verloren werden (besteht eine Rechtsschutzversicherung oder nicht).

Meist möchte man nur eine begrenzt finanzielles Risiko eingehen. Zudem lohnt es sich immer, auch die Alternativen zu einer Studienplatzklage zu prüfen sowie die aktuelle Situation an der jeweiligen Hochschule und im jeweiligen Studiengang zu berücksichtigen.

Die Ausgangslage muss zunächst klar analysiert werden:

  • Ist Ihre Abiturnote relevant?
  • Wurde im Zentralvergabeverfahren entschieden?
  • Gab es eine Vergabe direkt durch die Hochschule?
  • Für welchen Studiengang haben Sie sich beworben?
  • Haben Sie Wartesemester?
  • …um nur einige Punkte zu nennen.

Wir haben langjährige Erfahrung mit den verschiedensten Ausgangslagen. Im gemeinsamen Gespräch könne wir für Sie eine wirkungsvolle Strategie für Sie entwickeln.

[/vc_column_text][/mpc_accordion_tab][mpc_accordion_tab title=“Rechtschutzversicherung“][vc_column_text]

Übernimmt ein Rechtsschutzversicherung die Kosten einer Studienplatzklage?

Verschiedene Rechtsschutzversicherungen übernehmen die Kosten einer Studienplatzklage.

Wie auch sonst bei Versicherungsverträgen variieren die Versicherungsbedingungen. Einige Versicherungen haben die Kostenübernahme auf eine Klage (gegen eine Hochschule) pro Jahr eingeschränkt; so kann z.B. eine Klage im Wintersemester und eine im Sommersemester erfolgen.

Zudem gibt es – wie bei Versicherungen oft üblich – Wartezeiten; diese besagen, ab wann nach einem Vertragsabschluss der erste Versicherungsfall eintreten darf, für den die Kosten übernommen werden. Oft beträgt diese Wartezeit bei Studienplatzklagen 3 Monaten. Es gibt jedoch auch mindestens eine Versicherung ohne Wartezeit.

Welche Versicherungen Studienplatzklagen im Rahmen einer Rechtsschutzversicherung mit abdecken, können Sie leider nicht so leicht recherchieren. Zudem ändern sich die Bedingungen fortwährend. Gerne prüfen wir für Sie kostenlos und unverbindlich vorab, ob Ihre Versicherung Studienplatzklagen abdeckt. Auch empfehlen wir Ihnen gerne nach aktuellem Stand eine neue Rechtschutzversicherung, falls eine Studienplatzklage für Sie in der Zukunft ein Thema werden könnte.[/vc_column_text][/mpc_accordion_tab][mpc_accordion_tab title=“Welche Fristen müssen beachtet werden?“][vc_column_text]In einigen Bundesländern gelten extrem frühe Fristen für den Verfahrensbeginn – noch bevor der Ablehnungsbescheid da ist!

Informieren Sie sich daher frühzeitig, denn manchmal muss man das Verfahren vor dem Ablehungsbescheid beginnen.[/vc_column_text][/mpc_accordion_tab][mpc_accordion_tab title=“Wie lange dauert eine Studienplatzklage?“][vc_column_text]Meistens zwischen 6 Wochen bis 6 Monaten.

Sollte eine Hochschule eine Einigung in Hannas Fall anbieten – z.B. weil sie nach dem Austausch der ersten Schriftsätze erkennt, dass sie im Rechtsstreit keine großen Chancen hat, und damit rechnen muss, ohnehin mehr Studienplätze zu schaffen – kann es sehr schnell gehen. In wenigen Wochen kann sich Hanna einschreiben.[/vc_column_text][/mpc_accordion_tab][mpc_accordion_tab title=“Wie genau wird ein Studienplatz eingeklagt?“][vc_column_text]Prinzipiell gibt es zwei Ansätze einen Studienplatz einzuklagen.

Zum einen:

Man lässt gerichtlich prüfen, ob „offiziell“ zu wenige Studienplätze von einer Hochschule angeboten werden. Eine Hochschule hat z.B. für das Wintersemester 92 neue Plätze, die durch die Stiftung Hochschulstart oder die Hochschule selbst vergeben werden– und man hat als Bewerber keinen Platz erhalten. Dann könnte eine Klage anzweifeln, dass die Hochschule mit den 92 Plätzen ihre Ausbildungskapazität wirklich „erschöpfend“ nutzt. Man zielt dann darauf ab, dass es doch vielleicht auch 93, 95 oder 98 Plätze geben könnte. Und diesen Platz möchte man sich erstreiten. Kann die Hochschule nicht glaubhaft nachweisen, dass es maximal nur 92 Plätze sein können, muss sie dem Kläger den „93sten“ gewähren.

Nach Entscheidung des höchsten deutschen Gerichts, dem Bundesverfassungsgericht, müssen die vorhandenen Ausbildungskapazitäten erschöpfend genutzt werden. Dieser Leitsatz, der den Gedanken des Art. 12 I des deutschen Grundgesetzten – „Alle Deutschen haben das Recht, Beruf, Arbeitsplatz und Ausbildungsstätte frei zu wählen.“  – bezüglich Studienplätzen konkretisiert, wurde schon  am 18. Juli 1972 vom Gericht formuliert (Az. 1 BvL 32/70 und 1 BvL 25/71) – ist jedoch auch heute noch Basis der Urteilsfindung in Studienplatzklagen.

Durch die langjährige Erfahrung mit Studienplatzklagen weiß Prof. Korte den Status der Umsetzung dieses Anspruchs durch die Hochschulen einzuschätzen. Er vertritt Studienplatzverfahren seit über fünfzehn Jahren, unterrichtet selbst an einer staatlichen Hochschule und war vor seiner Anwaltstätigkeit für eine führende deutsche Unternehmensberatung tätig – unter anderem mit dem Schwerpunkt  der Hochschulorganisation. Erfahrung und die richtige Strategie kann entscheiden über Erfolg oder Nicht-Erfolg von Studienplatzklagen.

Hanna  hat schon bei Ihrer Wahl der Nachhilfe-Lehrer fürs Abi festgestellt: „You can have a hen teach you to climb a tree – but it’s easier to hire a squirrel“.

Oder kurz: Wer mit Profis arbeitet ist erfolgreicher.

Zum anderen:

Wenn die Studienplatzvergabe nicht nach Abiturnote, sondern etwa nach individueller Eignungsprüfung geschieht, kann eine Klage auch die Vergabe dieser 92 Plätze anzugreifen. Hier spielen vor allem Fehler im Auswahlverfahren eine Rolle, die Hochschulen im Auswahlprozess häufig unterlaufen.

Eine Studienplatzklage hat somit dann Erfolg, wenn entweder nachgewiesen werden kann, dass eine Hochschule mehr Studienplätze anbieten könnte (müsste), als sie es getan hat, oder wenn nachgewiesen werden kann, dass eine Hochschule im Auswahlverfahren für die angebotenen Studienplätze ein fehlerhaftes Auswahlverfahren hat bzw. im Falle des Klägers/der Klägerin der Hochschule ein Fehler im Auswahlverfahren unterlaufen ist.[/vc_column_text][/mpc_accordion_tab][mpc_accordion_tab title=“Warum hat eine Klage so große Aussicht auf Erfolg?“][vc_column_text]

Warum hat Hanna mit einer Studienplatzklagen überhaupt Aussicht auf Erfolg?

Die Antwort ist schlicht und einfach: Menschen machen Fehler, und  an Hochschulen arbeiten (auch nur) Menschen.

Und Fehler haben (meistens) Folgen. Oft drückt sich die Konsequenz von Fehlern in Kosten aus; im Falle einer Studienplatzklage eben darin, dass ein Studienplatz mehr angeboten werden muss (nämlich zum Beispiel für Hanna) oder, dass ein „falsch“ vergebener Studienplatz an Hanna vergeben werden muss; was meist als Konsequenz hat, dass auch in diesem Fall ein weitere Platz geschaffen wird. 

Es gibt Studienfächer, in denen die Erfolgswahrscheinlichkeit größer ist als in anderen. Medizinische Fächer etwa sind erfahrungsgemäß gefragter und somit  mit mehr Aufwand und Kosten behaftet als Studiengänge, die weniger Bewerber aufweisen.

Je nach individueller Situation kann es sehr viel Sinn machen an mehreren Hochschulen simultan über den Klageweg zu versuchen sein Ziel zu erreichen – in vielen anderen Fächern verspricht auch das Verfahren gegen eine einzelne Hochschule gute Erfolgsaussichten.

Auch hier ist es wichtig, in einem ersten unverbindlichen und kostenlosen Informationsgespräch die Ausgangslage gemeinsam zu analysieren.

Wie so oft im Leben gilt auch hier: „Wer zu spät kommt, den bestraft das Leben.“ Oder positiv ausgedrückt: „Der frühe Vogel fängt den Wurm“. Rufen Sie besser „zu früh“ (gibt es gar nicht) als zu spät (gibt es leider viel zu oft) an. Es gilt verschiedene Fristen nicht zu verpassen – die sich auch manchmal, und von Bundesland zu Bundesland und Studienfach zu Studienfach, wieder ändern. Wir haben den Überblick und helfen Ihnen dabei nicht an dem simpelsten Stolperstein zu scheitern – nämlich einer um ein oder zwei Tage verpassten Frist.

Wird Ihnen kein Studienplatz zugesprochen, können Sie nichts dafür – handeln Sie zu spät, können Sie niemanden dafür verantwortlich machen.

Wenn Sie Verantwortung für sich selbst übernehmen, dann müssen sie diese auch Wahrnehmen. Das sind Sie sich selbst schuldig![/vc_column_text][/mpc_accordion_tab][mpc_accordion_tab title=“Mit welchen Kosten muss man rechnen?“][vc_column_text]

„Es gibt nur eins was auf Dauer teurer ist als Bildung: keine Bildung.“
John F. Kennedy

Die anwaltliche Erstberatung würde Hanna nach der gesetzlichen Gebührenordnung, nach Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) maximal 190 EUR kosten. Rechtsanwalt Korte berät sie aber im telefonischen oder persönlichen Erstgespräch völlig kostenlos. Dies gibt Hanna Klarheit über ihre Chancen und Handlungsalternativen.

Werden wir dann für Hanna anwaltlich tätig, rechnen wir exakt nach tatsächlich angefallenem Sachverhalt ab. Von Pauschalhonoraren raten wir Hanna ab – denn die können teuer werden; oftmals kann schon mit sehr wenig Kostenaufwand viel erreicht werden. Wieviel Kosten dabei voraussichtlich anfallen werden, hängt vor allem von Anzahl und Auswahl der verklagten Hochschulen und vom Verlauf des Verfahrens ab. Im Gespräch mit dem Rechtsanwalt wird vorab geklärt, mit welchen Kosten ungefähr zu rechnen ist, und ob ein Teil der Kosten auch durch eine Rechtschutzversicherung oder die staatliche Prozesskostenhilfe getragen werden kann.

Hanna weiß diese Kostentransparenz zu schätzen. Je nach vorgeschlagenem Weg, kommunizieren wir vorher die möglichen Kosten und wägen zusammen das Vorgehen mit Hanna ab.[/vc_column_text][/mpc_accordion_tab][mpc_accordion_tab title=“Wir beraten und begleiten Sie“][vc_column_text]Art. 12 I des deutschen Grundgesetzten besagt: „Alle Deutschen haben das Recht, Beruf, Arbeitsplatz und Ausbildungsstätte frei zu wählen.“

Also auch Sie – falls Sie die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen!

Aber: Wie könne Sie dieses Recht im konkreten Fall einklagen?

Hier nehmen wir Sie an die Hand:

Eine kurzfristige anwaltliche Erstberatung ist unumgänglich – bringt aber schnell Klarheit, welcher Weg für Sie der effektivste und auch der effizienteste ist.[/vc_column_text][/mpc_accordion_tab][mpc_accordion_tab title=“Selbstverwirklichung im Studium“][vc_column_text]Jeder hat einen Traum im Leben; eine Berufung, die man mit einer Ausbildung und einem Berufsziel verfolgen möchte.

Man möchte zum Beispiel als Wissenschaftler/in der Menschheit dienen. Man hat einen Studiengang gefunden, mit dem man die Grundlage für seinen Traum legen möchte. Und das am Wunschstudienort; vielleicht eine Stadt, für die man sich schon immer begeistert hat.

Jedoch: Bei der Studienplatzvergabe wurde man von der Hochschule nicht berücksichtigt – ein Lebenstraum droht zu platzen. Aber es ist wichtig im  Leben aufzustehen und für seine Ziele und Träume zu kämpfen.

[/vc_column_text][/mpc_accordion_tab][/mpc_accordion][/vc_column][/vc_row]