Unsere Kanzlei ist des Weiteren auf dem Gebiet des Familienrechts tätig. Dazu zählen unter anderem das Eherecht, das Verwandtschafts-, insbesondere das Kindschaftsrecht sowie das Recht der Betreuung, Vormundschaft und Pflegschaft. Hier wird von einem Anwalt Sensibilität und Verständnis gefordert, da das Familienrecht die private Sphäre des Menschen und seine Beziehungen zu anderen Menschen betrifft.
Wir bieten Ihnen anwaltliche Hilfe in allen Fragen des Familienrechts. Gemäß unserer Philosophie beraten wir Sie über mögliche rechtliche Schritte für Ihr Problem, klären Sie über Risiken und mögliche Folgen auf und führen für Sie die erforderlichen rechtlichen Maßnahmen durch.

